Erklärung zur Barrierefreiheit
Café Lindquist ist bemüht, die Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite www.cafe-lindquist.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der BITV weitestgehend vereinbar.
Die Seiten sind strukturiert mittels Überschriften, Absätzen und anderen Gestaltungselementen. Die konsequente Verwendung der passenden Elemente ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Inhalte der Website auch über Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) zu erfassen.
Die Schriftart wurde mit Hinblick auf ihre Lesbarkeit ausgewählt. Bedienelemente sind konsistent in der Darstellung und durch Größe und Beschriftung einfach zu bedienen. Die gesamte Seite ist sowohl per Maus als auch Tastatur bedienbar.
Dennoch können an einzelnen Stellen noch Barrieren bestehen. Diese Mängel werden sukzessive im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses behoben.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei. Eine Verbesserung ist fortlaufend geplant.
a) Unvereinbarkeit mit der BITV
b) Unverhältnismäßige Belastung
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.05.2025 erstellt.
Sie basiert auf einer Selbstbewertung anhand eines BITV-Tests, der folgende Prinzipien geprüft hat:
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
Barriere melden: info@cafe-lindquist.de
Ansprechperson: Pia Lindquist-Franz
Durchsetzungsverfahren
Sollte eine Rückmeldung von uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden:
Formular: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Postanschrift:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
19048 Schwerin